Marken Rechte in Luft- und Landschaftsbildern

Abbildung von Marken in Luft- und Landschaftsbildern

  • Für die Abbildung von Marken werden Freigaben benötigt, sofern die Marken bildbestimmend abgebildet werden.
  • Eine vorhandene Marken-Freigabe wird im Bild mit „Marken-Freigabe: vorhanden“ gekennzeichnet.
  • Die rechtlich korrekte Verwendung der Markenrechte der abgebildeten Markenzeichen mit/ohne einer Markenfreigabe verbleibt beim Nutzer des Bildes.
  • Die Verantwortung für die ggf. erforderliche Zustimmung und Freigaben von den abgebildeten Marken und Markeninhabern verbleibt beim Nutzer der Lizenz-Bilder, da dies nur im Zusammenhang mit der geplanten Nutzung möglich ist.
  • Dabei unterstützen wir gerne mit unseren Möglichkeiten.

Auf dem Titelfoto ist das Fußballstadion in München gezeigt, dieses trägt den Namen eines großen Versicherungskonzernes. Die Architektur des Stadions ist nicht geschützt, sondern der Markenschriftzug auf der Stadionhülle. Daher kein Foto mit dem Markenschriftzug in unserer Galerie.

 

Marken Freigabe in der Luftbildfotografie

Luftbildfotografie ist in Deutschland frei, mit einigen wenigen Einschränkungen im Bereich Militär, Sicherheit und Privatsphäre. Die Mindestflughöhen bedingen einen entsprechenden Abstand zum Motiv. Für normale Luftbilder wird keine explizite Marken Freigabe benötigt, auch wenn auf dem Bild Marken abgebildet sind.

Auf unseren Luftbildern sind keine Marken bildbestimmend abgebildet und lediglich Beiwerk zum Luftbild.