Verwendungsnachweis

Die Nennung des Urhebers der Fotos ist ein gesetzliche Verpflichtung aus dem $ 13 Urhebergesetz in Deutschland. Vom Käufer müssen die Bild-Dateien bei der Verwendung mit dem Urheber vermerkt versehen werden.

Bildnachweis des Bildurhebers in der Verwendung

Der Urhebernachweis nach § 13 UrhG bzw. Bildquellennachweis des Bildanbieters wird grundsätzlich am jeweiligen Bild verlangt. Andere Regelungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Als Bildnachweis ist in üblicher Form, im räumlichen Zusammenhang mit der Bildverwendung anzugeben:

PaulEschbach@DELTAIMAGE.

Wird die eindeutige Bildnennung unterlassen, so erhöht sich der Lizenzpreis nachträglich um +100%.

 

Rechte des geistigen Eigentums am Bild

Alle lizenzierten Inhalte gehören DELTA IMAGE. Grundsätzlich ist bei jeder Verwendung ein Urhebervermerk anzubringen. Der folgende Vermerk ist in enger räumlicher Nähe zum betreffenden Inhalt oder in den Urhebervermerken anzugeben. Bei einer Nutzung zu kommerziellen Zwecken kann in Absprache mit DELTA IMAGE auf die Angabe des Urhebers verzichtet werden.


 

In rechtlichen Fragestellungen in der Fotografie verweisen wir sehr gerne auf das überaus kompetente Fachbuch von Dr. Wolfgang Rau im Rheinwerk Verlag.
Doch Vorsicht, das Fachbuch ist von einem Rechtsanwalt mit viel Erfahrung im Medienrecht geschrieben, das Buch zu studieren ersetzt zwar kein Jura-Studium, ist aber auch kein „Weekender“ zum Durcharbeiten. Mit jede Menge an Praxisbeispielen angereichert erfährt der Leser alles wissenswerte zu Rechtlichen Fragestellungen im Umgang mit Medien.

"Eine absolut lesenswerte Pflichtlektüre für den anspruchsvollen Medienunternehmer und Fotografen".